Whistleblowing : Ethisches Warnsystem
Was muss Sie alarmieren?
Verdacht auf Verstoß in folgenden Bereichen:
- Korruption,
- Wettbewerbswidrige Praktiken,
- Interessenkonflikte,
- Unregelmäßigkeiten bei Finanzen / Bankgeschäften / Buchhaltung,
- Betrug,
- Menschenrechte / Kinderarbeit,
- Belästigung und Diskriminierung,
- Gesundheit, Sicherheit und Hygiene am Arbeitsplatz,
- Missachtung der Umwelt oder sonstige Verstöße gegen die unternehmerische Sorgfaltspflicht,
- Recht der Arbeitnehmer, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen oder ihnen beizutreten und an Tarifverhandlungen teilzunehmen,
- Vertraulichkeit / geistiges Eigentum.
Wer kann Meldung erstatten?
- Jeder: alle Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten oder sonstige Dritte.
Vorfälle und Verdachtsmomente können gemeldet werden, unabhängig davon, ob Sie aus erster Hand Kenntnis von der Situation haben oder darauf aufmerksam gemacht wurden
Wie kann man Meldung erstatten?
Mit Hilfe des Online-Tools unter nexans.speakup.report
Der Ethik-Korrespondent der Gruppe wird jeden Bericht über einen Vorfall mit größter Sorgfalt behandeln und die Vertraulichkeit der Person, die den Bericht über den Vorfall erstattet, sowie aller in diesem Zusammenhang erhobenen, übermittelten und gespeicherten personenbezogenen Daten gewährleisten.
Die Meldung kann auch anonym erfolgen. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass Sie genügend Informationen zur Verfügung stellen, um eine effektive Untersuchung zu ermöglichen.
Alternativ können sich die Mitarbeiter auch an ihre Vorgesetzten oder die Personalabteilung wenden.
Whistleblower werden vor jeder Art von Vergeltungsmaßnahmen geschützt.
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